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Mitgliedschaft / Satzung

Die Verkehrswachten als gemeinnützige Organisationen können ihre Arbeit nur machen, wenn sie neben der ehrenamtlich eingebrachten Arbeitsleistung auch finanziell von außen unterstützt werden. Neben Spenden, Zuwendungen des Staates für bestimmte Programme, freiwilligen Leistungen der Sparkassen und Banken, Geldbußenzuweisungen durch Gerichte und Staatsanwaltschaften sind auch Mitgliedsbeiträge notwendig.

Bitte unterstützen Sie die Kreisverkehrswacht Weilheim-Schongau e.V. durch Ihre Mitgliedschaft! Der Jahresbeitrag beträgt derzeit 12,- Euro und kann - da wir als gemeinnützig anerkannt sind - steuerlich geltend gemacht werden.

Die Beitrittserklärung können Sie hier herunterladen und dann ausgefüllt an unsere Geschäftsstelle (die Adresse finden Sie auf der Seite “Kontakt”) schicken.

Satzung

Hier können Sie sich unsere Satzung herunterladen.